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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die Unterzeichnung eines Auftrages akzeptiert der Bestellende bzw. Käufer ausdrücklich nachstehende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Es gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Philipp Meindl Fahrzeughandel ausschließlich nachfolgende Geschäftbedingungen, außer es wurde ausnahmsweise eine gesonderte anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen. Die Firma Philipp Meindl ist nicht an andere Einkaufs- und Lieferbedingungen der Vertragspartner gebunden. 
Der Vertragspartner erklärt mit der Unterzeichnung des Vertrages/bei Geschäftsabschluss, von der Möglichkeit, diese AGBs unter www.p-meindl.at nachzulesen, Gebrauch gemacht zu haben.

1) Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages: 
Ein Kaufvertrag über die auf der Rechnung angeführten Waren kommt erst rechtwirksam zustande, wenn die Annahme der Bestellung durch die Firma Philipp Meindl erfolgt ist und der Vertrag intern geprüft wurde. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn von uns nicht innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich erklärt wird, dass die Bestellung nicht angenommen wird. 

2) Zahlungsschwierigkeiten / Unsicherheitseinrede 
Sollte sich im Zuge der Abwicklung des Vertrages ergeben, dass der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ist die Firma Philipp Meindl berechtigt, die Unsicherheitseinrede zu erheben und eine Lieferung bzw. Leistung davon abhängig zu machen, dass der Käufer eine Bankgarantie einer österreichischen Bank über den vertraglich vereinbarten Wert der Lieferung/Leistung erbringt oder im Voraus Akontozahlungen in vereinbarter Höhe leistet. 

3) Rücktritt, Stornogebühr 
Bestellungen können vom Käufer ausschließlich mit Zustimmung der Firma Philipp Meindl rückgängig gemacht werden. Für den Fall eines Rücktrittes ist der Käufer verpflichtet, der Firma Philipp Meindl fünfzehn Prozent der Auftragssumme als Stornogebühr zu bezahlen. Diese Stornogebühr unterliegt nicht der richterlichen Mäßigung. Die Firma Philipp Meindl behält sich bei Vertragsverletzung des Käufers das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wobei der Käufer eine Gebühr von 15 Prozent der Auftragssumme zu bezahlen hat. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt der Firma Philipp Meindl vorbehalten. 

4) Preise und Preisfestsetzung 
Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, netto. Irrtum bleibt vorbehalten, sofern er umgehend aufgeklärt wird. 

5) Zahlungsbedingungen / Verzugszinsen 
Zahlungen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie entweder bar an uns geleistet wurden, oder auf einem bekannt gegebenen Konto fristgerecht eingelangt sind. Jegliche Zahlung hat spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen gemäß § 1333 ABGB. 

6) Eigentumsvorbehalt 
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenleistungen bleibt die gelieferte Ware im ausschließlichen Eigentum der Firma Philipp Meindl und darf nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weiter veräußert werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch ohne gerichtliches Urteil vom Eigentumsvorbehalt selbständig Gebrauch zu machen und die nicht bezahlte Ware beim Käufer abzuholen. 

7) Lieferzeit und Lieferpflichten
Unsere Lieferfristen sind unverbindlich. Sie setzen den normalen Zustand und normale Verhältnisse voraus. Im Falle höherer Gewalt oder für alle Fälle, in denen Verzögerungen nicht auf ein Verschulden der Firma Philipp Meindl zurückzuführen sind, sind wir einseitig berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Alle Ansprüche des Käufers auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die Lieferung durch die Firma Philipp Meindl gilt als erfüllt, wenn die Waren dem Transporteur übergeben wurden oder selbst vom Käufer übernommen wurden. 

8) Mängelrügen, Transportschäden 
Allfällige Mängelrügen sind vom Käufer ohne unnötigen Aufschub schriftlich bei der Firma Philipp Meindl geltend zu machen. Falls binnen acht Tagen nach Annahme bzw. Übernahme der Waren oder Geräte keine schriftliche Beanstandung bei uns einlangt, gelten alle Waren und Geräte bzw. die Reparaturen als vom Käufer angenommen. Nach Ablauf dieser Frist werden Mängelrügen nicht mehr anerkannt.

9) Gewährleistung und Garantie 
Die Firma Philipp Meindl leistet dem Käufer bzw. Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Funktionalität und Betriebsbereitschaft der verkauften Waren, Maschinen und Geräte sowie die ordnungsgemäß erfolgte Reparatur. Soweit die von der Firma Philipp Meindl verkauften Waren oder Geräte eine Fabriks- bzw. Herstellergarantie genießen, haftet das Lieferwerk für die ordnungsgemäße Funktion im Rahmen der Garantiebestimmungen. Der Käufer verzichtet deshalb ausdrücklich auf alle Regressansprüche gegenüber der Firma Philipp Meindl. Gewährleistungsansprüche können von uns nur dann anerkannt werden, wenn diese vom Käufer sofort nach Feststellung des Mangels umfassend schriftlich gerügt wurden. Jedweder Gewährleistungs- oder Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und insbesondere die vorgeschriebenen technischen Überprüfungen (z.B. Pflicht-Service) nicht ordnungsgemäß und zeitgerecht durchführen lässt. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Fehler, die nachweislich bereits vor dem Gefahrenübergang bestanden haben. Gewährleistungsansprüche des Käufers sind nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware beschränkt. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder Ersatzlieferungen fehlgeschlagen sind, kann der Käufer Wandlung oder Preisminderung verlangen. Von uns als schadhaft erkannte und ausgetauschte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer nach Verständigung die notwendige Gelegenheit und Zeit einzuräumen, andernfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Für gebrauchte Fahrzeuge kann keine Gewährleistung oder Garantie übernommen werden. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen vereinbarten (Zahlungs-)Verpflichtungen. 

10) Produkthaftung 
Der Käufer verpflichtet sich, alle ihm übergebenen Betriebsanleitungen und Sicherheitsbestimmungen genauest zu befolgen. Dem Käufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln gegen irgendwelche Sicherheitsvorschriften die Haftung der Firma Philipp Meindl nach dem PHG erlischt. 

11) Gerichtsstand und Erfüllungsort 
Erfüllungsort aus diesem Vertrag heraus, auch für Zahlungen, ist ausschließlich A-4070 Eferding. Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag heraus oder dessen Anbahnung heraus wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Dies gilt auch für allfällige Schadenersatzansprüche der Firma Philipp Meindl gegen den Käufer. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag heraus oder dessen Anbahnung bzw. Zustandekommen eines Vertrages sowie vertraglicher Nebenpflichten, wird gemäß Artikel 23 EuGVVO das sachlich zuständige Bezirksgericht XXXX vereinbart. Diese Zuständigkeitsvereinbarung gilt auch für Kunden außerhalb des Geltungsbereiches des EuGVVO. 

12) Salvatorische Klausel, Nebenabreden 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser hiermit vereinbarten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Teil vollinhaltlich aufrecht. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, zusätzliche Leistungen oder Verbindlichkeiten wurden nicht vereinbart. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben keine Gültigkeit.

WKO

Gebrauchte Anhänger, Auflieger, Landmaschinen und Nutzfahrzeuge – Philipp Meindl